Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge 
ab 1.4.2010
lt. Finanzordnung § 8 Abs. 8.2 der Finanzordnung können in den Abteilungen Sonderbeiträge zur Absicherung des Trainings- und Wettkampfbetriebes kassiert werden. lt. Finanzordnung § 8 Abs. 8.3 der Finanzordnung wird den Abteilungen freigestellt, daß die festgesetzten Mitgliedsbeiträge viertel-, halb- oder jährlich gezahlt werden können. |
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Studenten Azubi Zivi |
5,50 Euro monatlich | |||||||||||||||||||||||||
Beitragsrabatt pro Familie | 1. und 2. Mitglied 3. Mitglied ab 4. Mitglied |
voller Beitrag halber Beitrag beitragsfrei |
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Aufnahmegebühr | 2,50 Euro einmalig |
Kinder und Jugendliche bis AK 18 |
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Aufnahmegebühr | 5 Euro einmalig |
Erwachsene |